Bäume sind faszinierende Lebewesen. Sie bereichern unsere Landschaft und Ortschaften in ihrer Vielfalt, ihrem besonderen, erhabenen Erscheinungsbild und ihrem positiven Einfluss auf das Klima. Sie beleben selbst triste Häuserschluchten und bilden Orte der Ruhe und der Entspannung.
In Siedlungsgebieten kommt es jedoch immer dann zu Konflikten, wenn menschliche Ansprüche und die des Baumes aufeinander treffen -wenn Bäume z.B. zu nah an Gebäude heran wachsen, zu viel Licht wegnehmen oder durch ihren speziellen Wuchs oder Schadsymptome die Verkehrssicherheit gefährden.
Als Baumpfleger bilden wir an dieser Stelle die Mittlerrolle. Durch Aufklärung, Beratung und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen.
Fachgerechte Baumpflege umfasst Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit, die Gesundheit und Vitalität des Baumes fördern und erhalten. Sie berücksichtigt das natürliche Erscheinungsbild der jeweiligen Baumart und ist immer bemüht, deren eigene Ästhetik zu erhalten. Aufgrund der Wundheilung wird vorzugsweise von April bis September geschnitten. Diese baumerhaltenden Maßnahmen sind vom Gesetzgeber nicht untersagt.
Ob eine Pflegemaßnahme sinnvoll oder sogar notwendig ist, setzt fundiertes Wissen und Erfahrung voraus. Grundlage ist die richtige Beurteilung des Zustands. Hierzu muss das gesamte Baumumfeld berücksichtigt werden. Neben Schnittmaßnahmen in der Krone, sind es häufig auch revitalisierende/restrukturierende Maßnahmen im Wurzelbereich, die dem Baum nachhaltig helfen.
Gezieltes, fachkundiges Handeln schützt den Baum vor unnötigen Verletzungen und erspart zum Teil erhebliche Folgekosten.
Je fachgerechter die Maßnahme desto geringer die Folgekosten!
Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Baumpflege - ZTV" der FLL sind das gültige Regelwerk für die Baumpflege in Deutschland. Es ist der bindende Leitfaden für Ausführende und bietet Ihnen als Kunde die Möglichkeit der Kontrolle. Fühlen Sie Firmen auf den Zahn! Lassen Sie sich die ZTV zeigen und lesen Sie selbst nach.
Obwohl Bäume meist viel länger leben als Menschen ist auch für sie irgendwann "die Zeit gekommen". Häufig wird dies durch menschliches Dazutun beschleunigt. Stamm- und Wurzelschäden im Verkehrs- oder Baustellenbereich zum Beispiel können die Lebenszeit von Bäumen in Stadtgebieten stark herabsetzen. In der Natur kann ein Baum allmählich verfallen. In Siedlungsgebieten hingegen wird er, sobald seine Vitalität abnimmt, zu einer zu prüfenden Gefahr. Wird klar, dass ein Baum durch pflegerische Maßnahmen in seiner Verkehrssicherheit nicht zu erhalten ist, muss er gefällt werden. Die Entscheidung ob und wann dies notwendig ist, sollte sehr gewissenhaft erfolgen. Nicht selten kommt es zum vorzeitigen Ende eines Baumes weil ausführenden "Fach"-Firmen die nötige Sachkenntnis fehlt oder finanzielle Interessen im Vordergrund stehen. Weitere Gründe für Fällungen können auch der falsche Standort des Baumes oder bauliche Veränderungen in Standortnähe sein.
Ist die konventionelle Fällung eines Baumes nicht möglich, weil Personen- oder Sachschäden zu befürchten sind, müssen spezielle Arbeitsverfahren angewendet werden. Der Baum wird mit Hilfe von Seilklettertechnik und Steigeisen oder aber der Hubarbeitsbühne stückweise abgetragen. Bei beiden Arbeitsverfahren werden, wo nötig, Baumteile mit Hilfe von Seilen und Umlenkrollen auch auf engstem Raum kontrolliert und zielgenau abgelassen (Rigging Technik).
Auch Kranfällungen sind möglich.
Ihrem Wunsch entsprechend entsorgen wir das Schnittgut oder arbeiten es für Sie zu Brennholz auf.
Der § 39 BNatSchG "Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen" und das Landschaftsgesetz NRW regeln die Zeitspanne für Fällarbeiten und bestimmte Schnittmaßnahmen. Zu dem aktuell verodneten Verbot von Fällungen/best. Schnittmaßnahmen zwischen dem 1. März und 30. September gibt es jedoch einige Ausnahmen die besonders Privatgärten betreffen.
Eine gute Erklärung zu den aktuellen Regelungen finden Sie unter folgendem Link: www.baeumeundrecht.de
Weiterhin sind die individuellen Baumschutzsatzungen der Kommunen zu beachten.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen beim Stellen der entsprechenden Anträge.
Es ist uns dabei ein großes Anliegen, baumbiologische Zusammenhänge so zu erklären, dass auch jeder Laie sie leicht verstehen kann.
Das frühzeitige, fachkundige Schneiden von Obstbäumen ist die Grundlage guter Erträge. Eine klare Aufbaustruktur und das Wissen um die Eigenheiten der jeweiligen Sorte und des Wesens "Baum" an sich, helfen, den Baum so zu schneiden, dass man über viele Jahre Freude an ihm hat.
Viele Obstbäume wurden über Jahre nicht, oder ohne die nötige Fachkenntnis, geschnitten. Dass ein Hut hindurchfliegen kann (alte Volksweisheit) macht allein noch keinen "guten" Obstbaum aus... Falscher Schnitt bringt neben wenig Fruchtholz häufig auch statische Probleme mit sich. Einzelne Äste wachsen weit aus der Krone heraus und brechen dann nicht selten durch Wind oder Fruchtbehang ab. Radikales Kappen wiederum führt zu Fäulen in den Schnittflächen und zur Bildung unzähliger langer Triebe die nicht fruchten.
Als sachverständige Baumpfleger helfen wir Ihnen, dass Ihr Baum wieder eine tragfähige, lebensverlängernde Struktur bekommt und frisches, gut tragendes Fruchtholz bildet. Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Baum in den Folgejahren selber schneiden können oder erledigen auch das für Sie.
Auch Obststräucher sollten regelmäßig fachgerecht geschnitten werden um dauerhaft gute Erträge zu erzielen. Wir schneiden Ihre Sträucher für Sie und zeigen Ihnen, wenn Sie wollen wie Sie es anschließend selbst tun können.
Die von uns ausgeführten Arbeiten werden vorwiegend in Seilklettertechnik ausgeführt. Grund hierfür ist die effiziente, kostengünstige und dabei baumschonende Arbeitsweise dieser Technik. Jeder Teil der Baumkrone kann schnell erreicht werden, ohne dass ein anderer Teil beschädigt wird. Dies ist beim Einsatz von Arbeitsbühnen teilweise unvermeidbar, wenn im Kroneninnern gearbeitetet werden soll. Steht schweres Gerät zudem in Stammnähe, verdichtet es den Boden und schädigt Wurzeln.
Mit SKT können auch schwer zugängliche Standorte wie Hinterhöfe, Gärten, Friedhöfe oder sensible, versiegelte Flächen problemlos bearbeitet werden.
Die SKT ist ein von der Berufsgenossenschaft geprüftes und anerkanntes Verfahren, das im TRBS 2121 Teil3 des ArbSchG geregelt ist. Eine zertifizierte Ausbildung ist vorgeschrieben.
Auch wenn der Gebrauch von Arbeitsbühnen an Bäumen die oben genannten Probleme mit sich bringt, kann er in speziellen Situationen ein sehr effektives Werkzeug sein. Ist der Untergrund, wie an Straßen versiegelt, werden Wurzeln und Bodengefüge nicht geschädigt. Soll beispielsweise nur der äußere Kronenmantel eingekürzt- oder der lichte Raum im Verkehrsbereich beschnitten werden, ist die Arbeitsbühne der SKT unter Umständen vorzuziehen. Wir greifen hier auf eine große Auswahl an Leihmaschinen zurück, um jeder Situation optimal zu entsprechen.
Baumpflege und Gartenbau M. Rokotta
Danklin 6
58849
Herscheid
Telefon: 02357 9066330
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